Das Universitätsgesetz 2002 schreibt in § 43 vor, dass an jeder Universität eine Schiedskommission einzurichten ist.
Die Schiedskommission der Universität für Angewandte Kunst Wien hat sich erstmals am 27. Juni 2005 konstituiert.
Die letzte Konstituierung dieses Gremiums fand am 14. November 2022 statt.
Zu den Aufgaben der Schiedskommission zählen:
1. die Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität;
(Anmerkung: Angehörige der Universität sind: die Studierenden, das wissenschaftliche
und das künstlerische Universitätspersonal, das allgemeine Universitätspersonal,
die Privatdozentinnen und Privatdozenten, die emeritierten Universitätsprofessorinnen
und Universitätsprofessoren und die Universitätsprofessorinnen und
Universitätsprofessoren im Ruhestand)
2. die Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts oder auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit,
der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung oder auf Grund eines
Verstoßes gegen das Frauenförderungsgebot oder gegen den Frauenförderungs- und
Gleichstellungsplan der Universität durch die Entscheidung eines Universitätsorgans;
3. Entscheidung über Einreden der unrichtigen Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen binnen vier Wochen;
4. Entscheidung über Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlages des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen binnen 14 Tagen.
Die Mitglieder der Schiedskommission sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden.
Die Schiedskommission besteht aus sechs Mitgliedern, die keine Angehörigen der betreffenden Universität sein müssen.
Je ein männliches und ein weibliches Mitglied sind vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu nominieren. Zwei der Mitglieder müssen rechtskundig sein. Vom Senat, vom
Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen sind jeweils ein weibliches und ein männliches Ersatzmitglied zu nominieren.
Anmerkung:
Für die Aktualisierung verantwortlich: Konstanca Dudulec (Büro des Senats) |